Körperbezogene Pflege
Waschen, Anziehen, Hilfe beim Toilettengang. Das übernimmt ein Pflegedienst.
Warmes Essen und genug Flüssigkeit — jeden Tag.
Gemeinsames oder eigenständiges Kochen, Vorbereiten von Mahlzeiten und das Achten auf regelmäßiges Essen und Trinken.
Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar
Sie brauchen etwas, das hier nicht steht? Fragen Sie einfach — vieles lässt sich einrichten.
Ab Pflegegrad 1 zahlt Ihre Pflegekasse monatlich 131 Euro für Hilfe wie unsere. KRAFT ist nach § 45a SGB XI anerkannt und rechnet direkt mit allen gesetzlichen deutschen Pflegekassen ab — Sie zahlen nichts vor und reichen keine Rechnungen ein.
Sie zahlen nichts vor und reichen keine Rechnungen ein. Wir rechnen unmittelbar mit Ihrer Kasse ab.
KRAFT ist als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag zugelassen — Voraussetzung dafür, dass die Kasse zahlt.
Wir rechnen mit allen gesetzlichen deutschen Pflegekassen ab — unabhängig davon, bei welcher Sie versichert sind.
Schon der niedrigste Pflegegrad genügt. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie weitere Leistungen beziehen.
Ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen jederzeit privat beauftragen. Den Stundensatz nennen wir Ihnen vorab verbindlich — ohne Anfahrtspauschale im Einzugsgebiet und ohne Mindestlaufzeit.
Alltagshilfe ist kein Pflegedienst. Diese Aufgaben dürfen wir nicht leisten — dafür brauchen Sie einen zugelassenen Pflegedienst.
Waschen, Anziehen, Hilfe beim Toilettengang. Das übernimmt ein Pflegedienst.
Medikamente stellen, Verbände wechseln, Spritzen setzen. Das darf nur ein zugelassener Pflegedienst.
Reparaturen, Renovierung oder Baumschnitt gehören nicht zur Alltagsunterstützung.
Beides lässt sich verbinden: Viele unserer Kundinnen und Kunden haben zusätzlich einen Pflegedienst. Der übernimmt die Pflege, wir den Alltag.
Per Telefon oder über das Formular. Sie schildern kurz, worum es geht — das dauert keine fünf Minuten.
Wir rufen zurück, klären den Bedarf und besprechen, welche Hilfe zu Ihnen passt und was sie kostet.
Sie bekommen eine feste Betreuungskraft, die zu Ihnen passt — kein wechselndes Personal, keine Fremden jede Woche.
Ja. Wir sind nach § 45a SGB XI als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und rechnen mit allen gesetzlichen deutschen Pflegekassen ab. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür bei Pflege zu Hause bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat zu. Sie zahlen nichts vor und müssen keine Rechnungen einreichen: Mit einer einmaligen Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab.
Ja. Sie können unsere Leistungen jederzeit privat beauftragen. Wenn Sie glauben, dass ein Pflegegrad in Frage kommt, sagen Sie im Beratungsgespräch Bescheid — wir erklären Ihnen, wie die Einstufung abläuft und worauf es beim Termin mit dem Medizinischen Dienst ankommt.
Ja, das ist unser Anspruch. Sie bekommen eine feste Betreuungskraft. Bei Urlaub oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung und sagen Ihnen vorher Bescheid, wer kommt.
Wir arbeiten in Asperg, Ludwigsburg und Umgebung — unter anderem in Asperg, Ludwigsburg, Kornwestheim, Bietigheim-Bissingen, Remseck, Freiberg am Neckar und den umliegenden Gemeinden. Rufen Sie einfach an, wenn Ihr Ort nicht dabei ist.
Unser Sitz ist in Asperg. Wir arbeiten in Asperg, Ludwigsburg und Umgebung — unter anderem in diesen Orten. Rufen Sie einfach an, wenn Ihr Ort nicht dabei ist.
Ein Anruf genügt. Wir hören zu, klären den Anspruch bei Ihrer Pflegekasse und sagen Ihnen ehrlich, ob wir helfen können.
Mit Herz. Mit Zeit. Mit KRAFT.
Wir können Inhalte von Google Maps und Instagram anzeigen. Dabei wird eine Verbindung zu deren Servern in den USA aufgebaut und Ihre IP-Adresse übertragen.Ohne Zustimmung wird kein externer Dienst kontaktiert; die Website ist vollständig nutzbar.