Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Hilfe im Alltag
Was Ihnen ab Pflegegrad 1 zusteht, wofür Sie den Betrag nutzen können und bis wann nicht genutztes Budget noch gilt.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat — das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr. Das gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5, also auch schon für Pflegegrad 1.
Der Betrag ist zweckgebunden: Er wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Hilfe im Alltag eingesetzt. Einen eigenen Antrag brauchen Sie dafür nicht — der Anspruch entsteht, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
pro Monat, ab Pflegegrad 1
Wofür Sie ihn nutzen können
Der Entlastungsbetrag deckt Kosten für
- Tages- oder Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- Leistungen zugelassener Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für Hilfe bei der Selbstversorgung, etwa beim Waschen),
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Unter den letzten Punkt fällt KRAFT: Wir sind als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Mit dem Entlastungsbetrag können Sie deshalb diese Leistungen bei uns nutzen:
Nicht genutztes Budget verfällt nicht sofort
Was Sie in einem Monat nicht abrufen, wird in die folgenden Monate übertragen. Was am Ende des Kalenderjahres übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen — danach verfällt es. Wer den Anspruch bisher nicht kannte, hat deshalb oft mehrere hundert Euro liegen. Der Rechner zeigt, wie viel.
Was steht Ihnen zu?
Zwei Angaben genügen — den Rest rechnen wir aus.
131 € monatlich, angespart seit Januar. Nicht genutztes Budget verfällt erst am 30. Juni 2027 — bis dahin steht es Ihnen zu.
Orientierung, keine Zusage — verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Anspruch kostenlos prüfen lassenWie viele Stunden Hilfe sind das?
In der Praxis heißt das mit unserem Stundensatz: alle zwei Wochen ein Einsatz von 90 Minuten — das passt in den Entlastungsbetrag.
Wie viele Stunden stehen Ihnen zu?
Gerechnet mit unserem Stundensatz von 38,50 € pro Stunde — inklusive Anfahrt im Einzugsgebiet.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Verhinderungspflege | Stunden im Monat |
|---|---|---|---|
| 1Verhinderungspflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. | 131 € / Monat | kein Anspruch | ca. 3,5 Std.rund 41 Std. im Jahr |
| 2–5In allen Graden ab 2 gleich hoch. Verhinderungspflege nur, wenn Angehörige oder Nachbarn Sie pflegen. | 131 € / Monat | 3.539 € / Jahrwenn Angehörige oder Nachbarn Sie pflegen | bis zu ca. 11 Std.rund 133 Std. im Jahr — mit Verhinderungspflegeohne sie ca. 3,5 Std. im Monat |
Der Entlastungsbetrag ist in jedem Pflegegrad gleich hoch. Der Grad entscheidet nur, ob Anspruch besteht. Ab Pflegegrad 2 kann die Verhinderungspflege dazu kommen — ein Jahresbudget von 3.539 €, das Sie auch am Stück abrufen können und das hier nur zur besseren Vergleichbarkeit auf zwölf Monate verteilt ist.
Die Verhinderungspflege setzt voraus, dass Sie zu Hause von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten gepflegt werden und diese Person zeitweise ausfällt — etwa durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin. Wir dürfen unsere Leistungen darüber abrechnen. Werden Sie nicht privat gepflegt, bleibt es beim Entlastungsbetrag. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab mit Ihrer Kasse — bevor Kosten entstehen.
Gerechnet mit unserem Stundensatz. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
Sagen Sie uns, ob ein Pflegegrad vorliegt und bei welcher Kasse Sie versichert sind — wir übernehmen den Rest der Abwicklung.
Direkt mit der Pflegekasse abgerechnet
Sie zahlen nichts vor und reichen keine Rechnungen ein. Wir rechnen unmittelbar mit Ihrer Kasse ab.
Nach § 45a SGB XI anerkannt
KRAFT ist als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag zugelassen — Voraussetzung dafür, dass die Kasse zahlt.
Alle gesetzlichen Pflegekassen
Wir rechnen mit allen gesetzlichen deutschen Pflegekassen ab — unabhängig davon, bei welcher Sie versichert sind.
Ab Pflegegrad 1
Schon der niedrigste Pflegegrad genügt. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie weitere Leistungen beziehen.
Das werden wir oft gefragt
Was ist der Entlastungsbetrag?
Bis zu 131 Euro im Monat, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, von der Pflegekasse für Angebote wie unseres bekommen. Er ist zweckgebunden, wird nicht ausgezahlt und muss nicht beantragt werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres — angesammelte Beträge aus dem Vorjahr lassen sich also noch einsetzen.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Ja. Wir sind nach § 45a SGB XI als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und rechnen mit allen gesetzlichen deutschen Pflegekassen ab. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür bei Pflege zu Hause bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat zu. Sie zahlen nichts vor und müssen keine Rechnungen einreichen: Mit einer einmaligen Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab.
Ich habe noch keinen Pflegegrad. Können Sie trotzdem helfen?
Ja. Sie können unsere Leistungen jederzeit privat beauftragen. Wenn Sie glauben, dass ein Pflegegrad in Frage kommt, sagen Sie im Beratungsgespräch Bescheid — wir erklären Ihnen, wie die Einstufung abläuft und worauf es beim Termin mit dem Medizinischen Dienst ankommt.
Was kostet die Alltagshilfe?
Den Stundensatz nennen wir Ihnen im Beratungsgespräch verbindlich, bevor der erste Einsatz stattfindet. Es gibt keine Anfahrtspauschale innerhalb unseres Einzugsgebiets und keine Mindestvertragslaufzeit.
Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI (Stand September 2026). Ausführliche Informationen gibt das Bundesgesundheitsministerium. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Wir klären Ihren Anspruch
Ein Anruf genügt. Wir prüfen mit Ihnen, was Ihnen zusteht, und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — in Asperg, Ludwigsburg und Umgebung.
