Unsere Leistungen

Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

Sie entscheiden, was gebraucht wird — und können den Umfang jederzeit anpassen. Alles, was hier steht, rechnen wir ab Pflegegrad 1 direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Hauswirtschaftliche Hilfe

Damit die Wohnung ein Ort bleibt, an dem Sie sich wohlfühlen.

  • Staubsaugen, wischen, Bad und Küche reinigen
  • Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen und bügeln
  • Betten beziehen und Wäsche wechseln
  • Abwasch und Ordnung in der Küche
  • Fenster putzen in erreichbarer Höhe
  • Müll hinausbringen und Ordnung halten

Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar

Foto: Hauswirtschaftliche Hilfequer, ca. 1000 × 750 px

Einkauf und Besorgungen

Alles, was außer Haus erledigt werden muss — mit oder ohne Sie.

  • Wocheneinkauf nach Ihrem Einkaufszettel
  • Rezepte einlösen und Medikamente abholen
  • Gänge zur Post, zur Bank oder zur Reinigung
  • Getränkekisten tragen und einräumen
  • Gemeinsam einkaufen, wenn Sie mitkommen möchten

Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar

Foto: Einkauf und Besorgungenquer, ca. 1000 × 750 px

Betreuung und Gesellschaft

Zeit für das, was im Alltag oft zu kurz kommt.

  • Gespräche, Zuhören und gemeinsame Nachmittage
  • Spaziergänge und Bewegung an der frischen Luft
  • Vorlesen, Spiele, gemeinsames Erinnern
  • Unterstützung beim Schriftverkehr und bei Formularen
  • Struktur im Tagesablauf, feste Termine

Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar

Foto: Betreuung und Gesellschaftquer, ca. 1000 × 750 px

Begleitung zu Terminen

Sie kommen sicher hin — und wieder zurück.

  • Fahrt und Begleitung zu Arzt und Therapie
  • Termine bei Ämtern und Behörden
  • Friseur, Fußpflege und andere persönliche Termine
  • Begleitung beim Warten und Mitschreiben beim Arzt
  • Besuche bei Angehörigen und Freunden

Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar

Foto: Begleitung zu Terminenquer, ca. 1000 × 750 px

Zubereitung von Mahlzeiten

Warmes Essen und genug Flüssigkeit — jeden Tag.

  • Kochen nach Ihren Wünschen und Gewohnheiten
  • Mahlzeiten für mehrere Tage vorbereiten
  • Gemeinsames Kochen, wenn Sie mitmachen möchten
  • Achten auf regelmäßiges Essen und Trinken
  • Rücksicht auf Diäten und Unverträglichkeiten

Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar

Foto: Zubereitung von Mahlzeitenquer, ca. 1000 × 750 px

Entlastung für Angehörige

Planbare Stunden, in denen Sie durchatmen können.

  • Feste Zeiten, auf die Sie sich verlassen können
  • Betreuung, während Sie arbeiten oder Termine haben
  • Unterstützung an einzelnen Tagen oder regelmäßig
  • Ein Ansprechpartner, der die Situation kennt
  • Absprache mit der ganzen Familie, wenn gewünscht

Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar

Foto: Entlastung für Angehörigequer, ca. 1000 × 750 px
Ehrlich gesagt

Was wir nicht übernehmen

Alltagshilfe ist kein Pflegedienst. Diese Aufgaben dürfen wir nicht leisten — dafür brauchen Sie einen zugelassenen Pflegedienst.

Körperbezogene Pflege

Waschen, Anziehen, Hilfe beim Toilettengang. Das übernimmt ein Pflegedienst.

Medizinische Leistungen

Medikamente stellen, Verbände wechseln, Spritzen setzen. Das darf nur ein zugelassener Pflegedienst.

Handwerk und Garten

Reparaturen, Renovierung oder Baumschnitt gehören nicht zur Alltagsunterstützung.

Beides lässt sich verbinden: Viele unserer Kundinnen und Kunden haben zusätzlich einen Pflegedienst. Der übernimmt die Pflege, wir den Alltag.

So fangen wir an

In drei Schritten zu Ihrer Alltagshilfe

  1. 01

    Sie melden sich

    Per Telefon oder über das Formular. Sie schildern kurz, worum es geht — das dauert keine fünf Minuten.

  2. 02

    Wir beraten Sie

    Wir rufen zurück, klären den Bedarf und besprechen, welche Hilfe zu Ihnen passt und was sie kostet.

  3. 03

    Ihre Hilfe kommt

    Sie bekommen eine feste Betreuungskraft, die zu Ihnen passt — kein wechselndes Personal, keine Fremden jede Woche.

Sprechen wir darüber, was Sie brauchen

Ein Anruf genügt. Wir hören zu, klären den Anspruch bei Ihrer Pflegekasse und sagen Ihnen ehrlich, ob wir helfen können.

Kostenloses Erstgespräch 0176 62615565

Montag – Samstag, 6 – 22 Uhr